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PHILIPP-MELANCHTHON-GYMNASIUM GERSTUNGEN

HAUSORDNUNG

Stand: Oktober 2008


Schule als Lern und Erfahrungsraum ist eine Gemeinschaft von Lehrern und Schülern1. Diese Hausordnung soll, in Ergänzung übergeordneter Bestimmungen und Gesetze, die Rahmenbedingungen festlegen, die eine gedeihliche und förderliche Zusammenarbeit von Schülern und Lehrern am Philipp-Melanchthon-Gymnasium Gerstungen ermöglichen.
Rücksichtnahme aufeinander und Hilfsbereitschaft untereinander sind Grundlage des Umgangs miteinander. Im Schulhaus und auf dem Schulhof verhält sich jeder so, dass er sich und andere nicht gefährdet, dass Gebäude und Einrichtungen nicht beschädigt oder beschmutzt werden.

1  UNTERRICHT


1.1 Das Schulgebäude wird in der Regel morgens 7.30 Uhr geöffnet.


1.2 Der Unterricht beginnt und schließt in der Regel nach folgendem Zeitplan:

 

Mo - Fr

Vormittag

Mo - Do

Nachmittag

1.Std. 08.00-08.45 5 Min 7. Std. 13.45-14.30 5 Min
2.Std. 08.50-09.35 15 Min 8.Std. 14.35-15.20 5 Min
3.Std. 09.50-10.35 4 Min Busabfahrt 15.35
4.Std. 10.40-11.25 25 Min 9.Std. 15.25-16.10
5.Std. 11.50-12-35 5 Min 10.Std. 16.10-16.55
6.Std. 12.40-13.25 20 Min Busabfahrt 17.00
Busabfahrt 13.30


Der Unterricht beginnt pünktlich und wird pünktlich beendet.

1.3 Sollte der unterrichtende Lehrer zehn Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch nicht im Klassen- bzw. Fachraum sein, benachrichtigt der Klassensprecher das Sekretariat oder Lehrer im Lehrerzimmer.

1.4 Hat ein Schüler Arbeitsmaterialien oder die Hausaufgaben vergessen, dann macht er dem Lehrer vor Beginn des Unterrichts davon Mitteilung.

1.5 Mobiltelefone sind während des Unterrichts ausgeschaltet. Sollte der Unterricht durch den Gebrauch derartiger Telefone gestört werden, ist der Unterrichtende berechtigt, diese einzuziehen. Eingezogene Telefone werden in der Schulleitung hinterlegt und können nach Ablauf einer Woche wieder abgeholt werden.
Bei zweckentfremdeter Nutzung des Mobiltelefons (z. Bsp. Betrugsversuche bei Leistungsbewertungen; unberechtigtes Filmen und Fotografieren von Personen wider deren Willen) im Zusammenhang mit dem Schulgeschehen muss der Schüler mit entsprechenden Ordnungsmaßnahmen rechnen.

1.6 Der Klassenleiter teilt wöchentlich zwei Ordnungsschüler ein. Diese sorgen für Kreide, säubern die Tafel und kümmern sich unter Berücksichtigung der Belehrungen um die Durchlüftung der Räume.

1.7 Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler im jeweiligen Raum die Stühle auf die Tische.

2  PAUSEN

2.1 Die großen Pausen verbringen alle Schüler der Klassen 5 bis 10 auf dem Hof. Bei schlechtem Wetter wird durch eine Ansage über Lautsprecher bekannt gemacht, dass der Schulhof nicht aufgesucht werden muss.

2.2 Schüler der Klassenstufe 10 -12 unterstützen auf freiwilliger Basis und nach eingehender der Belehrung die Tätigkeit der Aufsichtslehrer.

2.3 Für das Verlassen der Räume sind die Fachlehrer verantwortlich. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Lehrer und Schüler ist Folge zu leisten.


2.4 In den Pausen wird eine Frühstücksversorgung im Schokolädchen angeboten. Der Weg zum Schokolädchen führt über den Hof. Speisen in größeren Behältnissen aus dem Schokolädchen oder der Pizzeria dürfen in den Klassenräumen nicht verzehrt werden.

2.5 Nach § 47 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes (in der Fassung vom 04.04.2007)ist das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände untersagt.
Das Rauchverbot gilt ebenso:
- in den Turnhallen und den zugehörigen Außengeländen
- im Schulgarten
- im Sichtbereich des Gymnasiums und der Grundschule
- auf dem Schulweg zum und vom Bahnhof sowie auf dem Bahnhof selbst
- auf dem zum Parken genutzten Bahngelände
Bei Verstößen werden Ordnungsmaßnahmen nach Thüringer Schulgesetz § 51 Abs. 3 ergriffen.

2.6 Das Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände untersagt.

2.7 Das Ballspielen auf dem Schulhof ist nur mit Softbällen gestattet.

3  SCHULGEBÄUDE / SCHULGELÄNDE


3.1 Während des Vormittags ist das Verlassen des Schulgeländes für Schüler der Klassen 5 - 10 grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Sportunterricht (Begleitung durch Sportlehrer für 5. + 6. Klasse)

3.2 Bei Unfällen oder besonderen Vorkommnissen wird sofort die Schulleitung bzw. ein Lehrer und das Sekretariat oder auch der Hausmeister informiert.

3.3 Jede Klasse ist für den Zustand des eigenen Klassenraumes und des genutzten Fachraumes verantwortlich. Jeder Schüler sorgt für Ordnung und Sauberkeit auf seinem Arbeitsplatz.
Der Ordnungsdienst verbleibt in der 2. großen Pause in dem Raum, in dem die Klasse zuletzt Unterricht hatte, und sorgt für Ordnung und Sauberkeit im Raum
Eine Gestaltung des Klassenraumes ist nach Absprache mit dem Klassenlehrer, dem Fachraumverantwortlichen und dem Schulleiter möglich.

3.4 Die Öffnungszeiten der Bibliothek sind vor Ort angeschlagen.

3.5 Fahrräder, Motorräder und Pkws werden auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt. Dafür erforderliche Parkgenehmigungen für Lehrer sind sichtbar am/im Fahrzeug anzubringen. Auf dem Schulgelände gilt die StVO.
Schüler der Oberstufe parken ihre Fahrzeuge nur an den dafür vorgesehenen Plätzen.
Grundsätzlich sollten sie jedoch die öffentlichen Verkehrsmittel in Anspruch nehmen.

4  KRANKHEIT / BEURLAUBUNG

4.1 Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule von den Erziehungsberechtigen unverzüglich (telefonisch vor 8.00 Uhr) unter Angabe des Grundes zu verständigen.
Sind die zwingenden Gründe vorher bekannt, so ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Freistellung zu stellen (Vordrucke sind im Sekretariat erhältlich).
Möchte ein erkranktes Kind die Schule vorzeitig oder stundenweise verlassen, so muss es sich beim Fachlehrer und im Sekretariat abmelden.


4.2 Bei Erkrankung eines Schülers ist bei Wiederbesuch der Schule eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten bzw. des Arztes über die Dauer der Krankheit vorzulegen.

4.3 Für die Schüler der Qualifikationsphase gilt der Entschuldigungsmodus der Oberstufe vom 18.09.2008 (Beschluss der Schulkonferenz).

5  FUNDSACHEN

Alle Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben. Dort fragt man auch nach vermissten Gegenständen.

Diese Hausordnung wird durch besondere Ordnungen für Turnhalle und Fachunterrichtsräume ergänzt.

Gerstungen, im September 2008            Die Schulkonferenz

Aktualisiert (Donnerstag, den 03. September 2009 um 16:47 Uhr)

 
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